Status der Aspirantin und des Aspiranten und Sozialleistungen
Status der Aspirantin und des Aspiranten
Der Status der Aspirantin und des Aspiranten ist in den Art. 52 bis 57 der Verordnung zum Gesetz über die Kantonspolizei (PolV) geregelt.
Gehalt
Während der Ausbildung erhält der Aspirant ein Gehalt entsprechend der Klasse 22 der Lohntabelle des Kantons Wallis. Dies entspricht einem monatlichen Bruttolohn von CHF 4’270.35 zuzüglich 13. Monatsgehalt. Im zweiten Ausbildungsjahr erhält der Aspirant das Gehalt der Klasse 21 der Lohntabelle, also ein monatliches Bruttogehalt von CHF 4’479.65 zuzüglich 13. Monatsgehalt.
Nach Abschluss der Schule erhält der zum Gendarmen beförderte Aspirant ein Gehalt entsprechend der Klasse 17 der Lohntabelle des Kantons Wallis. Dies entspricht einem monatlichen Bruttolohn von CHF 5’424.20 zuzüglich 13. Monatsgehalt.
Aspiranten und Mitglieder der Kantonspolizei mit Familienpflichten erhalten Familienzulagen gemäss den kantonalen Tarifen.
Entschädigungen
Die Verordnung über Besoldung, Auslagen und Spesen der Mitglieder des Korps der Kantonspolizei (Art. 7 und folgende) sieht die Zahlung von Spesen und Vergütungen für die Mitglieder der Kantonspolizei vor, insbesondere im Zusammenhang mit Nachtstunden, Bereitschaftsdiensten, Arbeit am Wochenende usw.
Während des ersten Ausbildungsjahres haben Aspirantinnen und Aspiranten grundsätzlich keinen Anspruch auf Vergütungen (Art. 56 Abs. 2 PolV).
Ferien
- während der Ausbildung: 25 Tage (vorgegebene Termine laut Ausbildungsplan).
- nach der Ausbildung und bis zum 44. Lebensjahr: 25 Tage
- von 45 bis 49 Jahren: 27 Tage
- ab 50 bis 54 Jahren: 30 Tage
- ab 55 Jahren: 32 Tage
Pensionskasse
Die Mitglieder der Kantonspolizei sind bei der Vorsorgekasse des Staat Wallis (PKVAL) versichert.
Für die Polizistinnen und Polizisten entspricht das Referenzalter für den Ruhestand dem ordentlichen AHV-Rentenalter, jedoch mit einer Vorverschiebung von 2 Jahren (63 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen).
Für weitere Informationen:
Vorteile und Herausforderungen des Berufs
Vorteile
- Ein abwechslungsreicher, spannender und dynamischer Beruf, mitten im Geschehen: bei uns gleicht kein Tag dem anderen.
- Die Vielfalt an zwischenmenschlichen Kontakten und die Erfüllung, direkt der Bevölkerung zu dienen.
- Eine umfassende, bezahlte Ausbildung, gefolgt von einem Gehalt, das je nach Verantwortung und Erfahrung ansteigt.
- Hervorragende Sozialleistungen und ein stabiler Arbeitsplatz beim Kanton Wallis.
- Grosse Vielfalt an Einsatzbereichen: Gendarmerie, Kriminalpolizei, Bürgernahe Polizei, Spezialeinheiten…
- Zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und zur persönlichen sowie beruflichen Entwicklung.
- Echte Karriereperspektiven, vom Einsatz im Feld über Führungsaufgaben bis zu Positionen im höheren Offiziersdienst.
- Ein starkes Gemeinschaftsgefühl und echte Zugehörigkeit zur Polizeifamilie.
Herausforderungen
- Arbeit zu unregelmässigen Zeiten: Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste, Bereitschaftsdienste, ständige Erreichbarkeit.
- Herausfordernde Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
- Konfrontation mit schwierigen menschlichen Situationen: Tod, Gewalt, Opfer.
- Notwendigkeit, kühlen Kopf zu bewahren und emotionalen Abstand zu wahren, auch bei Not, Kritik oder Aggressivität.
- Ständige Verantwortung: Jede Entscheidung zählt, oft unter Druck.