Anstellungsbedingungen
Erfordertes Profil
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Nationalität
Schweizerische Staatsbürgerschaft oder laufendes Einbürgerungsverfahren, das spätestens am Ende der Ausbildung abgeschlossen sein muss.
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Alter
Mindestalter 18 Jahre bei Einreichen der Bewerbung und Höchstalter grundsätzlich 35 Jahre am Ende der Ausbildung.
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Wohnsitz
Wohnsitz im Wallis.
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Ausbildung
Eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung absolviert haben (EFZ, gymnasiale Maturität, Berufs-/Fachmaturität, Diplom der Fachmittelschule).
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Vorstrafen
Ohne Vorstrafen sein und einen ausgezeichneten Leumund geniessen. Mit dem Polizeiberuf nicht vereinbare Vorstrafen oder eine polizeiliche Vorgeschichte können ein Ausscheidungsgrund sein.
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Betreibungen
Weder Gegenstand eines Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahrens noch eines Verlustscheins sein.
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Physische Kondition
In guter körperlicher und gesundheitlicher Verfassung sein.
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Mindestgrösse
In der Regel Mindestgrösse von 160 cm bei Frauen und 170 cm bei Männern.
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Führerausweis
Zu Beginn der Ausbildung im Besitz des Führerausweises der Kategorie B sein; der Führerausweis der Kategorie D1 ist ein Vorteil.
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Polizeiakademie
Die Bedingungen für die Zulassung zur Polizeiakademie (academie-de-police.ch) bleiben vorbehalten.
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Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Ausübung von Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verpflichtet sind, sollten ihre Grundausbildung (Rekrutenschule) oder ihren Zivildienst bis zum Ende des Auswahlverfahrens abgeschlossen haben.
Gewünschte Fähigkeiten
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Sprachen
Ausgezeichnete Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache (Muttersprache), sehr gute redaktionelle Fähigkeiten.
Kenntnisse der zweiten Amtssprache (Verständnis, Ausdruck) -
Allgemeinwissen
Gutes Allgemeinwissen.
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Tastaturschreiben
Beherrschung des Tastaturschreibens (blindes Zehnfingersystem, 120 Anschläge/Min.).
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Schwimmen
Schwimmen können.
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Teamgeist
Fähigkeit im Team zu arbeiten, «Teamgeist».
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Soziale Kompetenz
Soziale Kompetenz, zwischenmenschliche und kommunikative Kompetenz, Konfliktlösungsfähigkeit.
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Reifegrad
Gute persönliche Reife, gesunder Menschenverstand und hohe moralische Werte.
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Stressbewältigung
Anpassungsfähigkeit, Stressbewältigung, Ruhe und Gelassenheit.
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Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit
Hohes Mass an Selbständigkeit, natürliche Autorität, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit.
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Körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit
Gute körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit, mit psychisch schwierigen Situationen umzugehen.
Medizinische Anforderungen
Sehvermögen
- keine Farbenblindheit
- keine Diplopie (Doppelsehen) oder Schielen
- kein eingeschränktes Sichtfeld
- für jedes Auge ist bei einer Sehschärfe ohne Korrektur von weniger als 0.3 das Tragen von Kontaktlinsen erforderlich
Gehör
- keine Anomalie (kein Hörverlust grösser als 20 dB)
- keine schwere Erkrankung des Innen- und Mittelohres
Gelenke und Glieder
- absolut normale Funktion
- keine Missbildungen, Verstümmelungen oder Lähmungen
Suchtmittel
- kein übermässiger Alkohol-, Tabak- oder Medikamentenkonsum
- Betäubungsmittelkonsum ist ein Ablehnungsgrund; CBD oder andere Cannabisprodukte sollten nicht konsumiert werden
Andere körperliche Behinderungen oder psychische Störungen können zu einer Ablehnung der Aufnahme in das Korps der Kantonspolizei führen.
Es gibt keine Sonderregelungen für Pathologien und/oder Legasthenie.
Nur der benannte Arzt ist befugt, eine Entscheidung zu treffen.
Andere
Tätowierungen oder Piercings
- Beim Tragen eines kurzärmeligen T-Shirts sichtbare Tätowierungen und Piercings sowie Ohrringe für Männer sind nicht zugelassen. Ein Zungenpiercing gilt als sichtbar.
- Diejenigen, die durch Kleidung verdeckt sind, sind erlaubt, sofern sie nicht mit dem Polizeiberuf unvereinbar sind (z. B. morbide, sexuelle, politische, religiöse, extremistische Motive).