Anstellungsbedingungen

Erfordertes Profil

  • Nationalität

    Schweizerische Staatsbürgerschaft oder laufendes Einbürgerungsverfahren, das spätestens am Ende der Ausbildung abgeschlossen sein muss.

  • Alter

    Mindestalter 18 Jahre bei Einreichen der Bewerbung und Höchstalter grundsätzlich 35 Jahre am Ende der Ausbildung.

  • Wohnsitz

    Wohnsitz im Wallis.

  • Ausbildung

    Eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung absolviert haben (EFZ, gymnasiale Maturität, Berufs-/Fachmaturität, Diplom der Fachmittelschule).

  • Vorstrafen

    Ohne Vorstrafen sein und einen ausgezeichneten Leumund geniessen. Mit dem Polizeiberuf nicht vereinbare Vorstrafen oder eine polizeiliche Vorgeschichte können ein Ausscheidungsgrund sein.

  • Betreibungen

    Weder Gegenstand eines Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahrens noch eines Verlustscheins sein.

  • Physische Kondition

    In guter körperlicher und gesundheitlicher Verfassung sein.

  • Mindestgrösse

    In der Regel Mindestgrösse von 160 cm bei Frauen und 170 cm bei Männern.

  • Führerausweis

    Zu Beginn der Ausbildung im Besitz des Führerausweises der Kategorie B sein; der Führerausweis der Kategorie D1 ist ein Vorteil.

  • Polizeiakademie

    Die Bedingungen für die Zulassung zur Polizeiakademie (academie-de-police.ch) bleiben vorbehalten.

  • Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst

    Bewerberinnen und Bewerber, die zur Ausübung von Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst verpflichtet sind, sollten ihre Grundausbildung (Rekrutenschule) oder ihren Zivildienst bis zum Ende des Auswahlverfahrens abgeschlossen haben.

Gewünschte Fähigkeiten

  • Sprachen

    Ausgezeichnete Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache (Muttersprache), sehr gute redaktionelle Fähigkeiten.
    Kenntnisse der zweiten Amtssprache (Verständnis, Ausdruck)

  • Allgemeinwissen

    Gutes Allgemeinwissen.

  • Tastaturschreiben

    Beherrschung des Tastaturschreibens (blindes Zehnfingersystem, 120 Anschläge/Min.).

  • Schwimmen

    Schwimmen können.

  • Teamgeist

    Fähigkeit im Team zu arbeiten, «Teamgeist».

  • Soziale Kompetenz

    Soziale Kompetenz, zwischenmenschliche und kommunikative Kompetenz, Konfliktlösungsfähigkeit.

  • Reifegrad

    Gute persönliche Reife, gesunder Menschenverstand und hohe moralische Werte.

  • Stressbewältigung

    Anpassungsfähigkeit, Stressbewältigung, Ruhe und Gelassenheit.

  • Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit

    Hohes Mass an Selbständigkeit, natürliche Autorität, Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfähigkeit.

  • Körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit

    Gute körperliche und geistige Widerstandsfähigkeit und Fähigkeit, mit psychisch schwierigen Situationen umzugehen.

Medizinische Anforderungen

Sehvermögen

  • keine Farbenblindheit
  • keine Diplopie (Doppelsehen) oder Schielen
  • kein eingeschränktes Sichtfeld
  • für jedes Auge ist bei einer Sehschärfe ohne Korrektur von weniger als 0.3 das Tragen von Kontaktlinsen erforderlich

Gehör

  • keine Anomalie (kein Hörverlust grösser als 20 dB)
  • keine schwere Erkrankung des Innen- und Mittelohres

Gelenke und Glieder

  • absolut normale Funktion
  • keine Missbildungen, Verstümmelungen oder Lähmungen

Suchtmittel

  • kein übermässiger Alkohol-, Tabak- oder Medikamentenkonsum
  • Betäubungsmittelkonsum ist ein Ablehnungsgrund; CBD oder andere Cannabisprodukte sollten nicht konsumiert werden

Andere körperliche Behinderungen oder psychische Störungen können zu einer Ablehnung der Aufnahme in das Korps der Kantonspolizei führen.

Es gibt keine Sonderregelungen für Pathologien und/oder Legasthenie.

Nur der benannte Arzt ist befugt, eine Entscheidung zu treffen.

Andere

Tätowierungen oder Piercings

  • Beim Tragen eines kurzärmeligen T-Shirts sichtbare Tätowierungen und Piercings sowie Ohrringe für Männer sind nicht zugelassen. Ein Zungenpiercing gilt als sichtbar.
  • Diejenigen, die durch Kleidung verdeckt sind, sind erlaubt, sofern sie nicht mit dem Polizeiberuf unvereinbar sind (z. B. morbide, sexuelle, politische, religiöse, extremistische Motive).