Status der Aspirantin und des Aspiranten und Sozialleistungen

Status der Aspirantin und des Aspiranten

Der Status der Aspirantin und des Aspiranten ist in den Art. 52 bis 57 der Verordnung zum Gesetz über die Kantonspolizei (PolV) geregelt.

Gehalt

Während der Schule erhält der Aspirant ein Gehalt, das der Klasse 22 der Lohntabelle des Staates Wallis entspricht. Es handelt sich um ein monatliches Bruttogehalt von CHF 4’173.85 + 13. Im zweiten Ausbildungsjahr erhält der Anwärter in Ausbildung das Lohngehalt, das der Klasse 21 der Lohntabelle entspricht, d.h. ein Bruttomonatseinkommen von CHF 4’378.40 + 13.

Ab dem Ende der Schule erhält der zum Gendarmen beförderte Aspirant ein Gehalt, das der Klasse 17 der Lohntabelle des Staates Wallis entspricht. Es handelt sich um ein monatliches Bruttogehalt von CHF 5’301.65 + 13.

Aspiranten und Mitglieder der Kantonspolizei mit Familienlast erhalten die Familienzulagen gemäss den angewandten kantonalen Tarifen.

Entschädigungen

Die Verordnung über Besoldung, Auslagen und Spesen der Mitglieder des Korps der Kantonspolizei (Art. 7 und folgende) sieht verschiedene Entschädigungen vor, wie z.B. für Nachtdienst, Pikettdienst, Sonntagsdienst, usw.

Während der Ausbildung haben die Aspirantinnen und Aspiranten grundsätzlich kein Anrecht auf Entschädigungen (Art. 56 Abs. 2 PolV).

Ferien

  • während der Ausbildung: 4 Wochen (vorgeschriebene Daten gemäss Ausbildungsprogramm)
  • nach der Ausbildung und bis zum 44. Altersjahr: 25 Tage
  • vom 45. bis 49. Altersjahr: 27 Tage
  • ab dem 50. Altersjahr: 30 Tage
  • 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter: 32 Tage

Pensionskasse

Die Mitglieder der Kantonspolizei sind bei der Vorsorgekasse des Staates Wallis versichert (KPWAL).

Das Referenzpensionsalter entspricht dem ordentlichen AHV-Alter mit einem Vorzug von 2 Jahren (63 Jahre für Männer und 62 Jahre für Frauen).

Für weitere Informationen:

loupeplusmoins3-540

Vor- und Nachteile des Polizeiberufes

Vorteile

  • abwechslungsreicher, spannender und dynamischer Beruf im Zentrum des Geschehens und der Ereignisse, keine Routine
  • vielfältige menschliche Kontakte, Dienst an der Bevölkerung
  • Korpsgeist, Zugehörigkeit zur «Polizeifamilie»
  • bezahlte Ausbildung, anschliessend progressives Gehalt
  • ausgezeichnete Sozialleistungen
  • vielfältige Arbeitsmöglichkeiten innerhalb des Korps (Gendarmerie, Kriminalpolizei, usw.)
  • zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten (Unteroffizier, Offizier)

Nachteile

  • Nacht- und Schichtarbeit (24-Stunden-Betrieb)
  • Dienst an Sonn- und Feiertagen, Pikettdienst und Verpflichtung zur Erreichbarkeit
  • Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben manchmal schwierig
  • Konfrontation mit psychologisch schwierigen Situationen (gewaltsame Todesfälle, minderjährige Opfer) und Gewalttaten, die ein gewisses Risiko darstellen
  • Gegenstand von Beleidigungen oder Kritik, seltener von Gewalt zu sein